Der
Vorstand kann Personen des öffentlichen Lebens, die sich in
Ausübung ihres Berufes oder ehrenamtlich für das Blinden- und
Sehbehindertenwesen in Schleswig-Holstein besonders verdient
gemacht haben, auch auf andere würdige Weise auszeichnen (z.B.
durch Verleihen einer Medaille, Ehrennadel oder Urkunde).
Die
Auszeichnung ist zurückhaltend zu vergeben und sorgfältig zu
begründen.
Sie
kann auch durch den Verein gemeinsam mit anderen Organisationen
des Blinden- und Sehbehindertenwesens vergeben
werden.